ZAB – Qualitätslösungen & Transporte

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ZAB Volker Schamberger

 

 

  1. Verbindlichkeit

Aufträge werden von uns zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung unsererseits.

 

  1. Leistung

2.1 Unsere Preisangebote werden erst verbindlich, wenn wir den Auftrag schriftlich oder fernmündlich bestätigen. Unsere Preise sind Nettopreise pro Stunde und pro Person. Die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer wird am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen und berechnet.

2.2 Wenn nach Eingang der Auftragsbestätigung innerhalb von 12 Stunden keine Beanstandung in schriftlicher Form erfolgt ist, gilt unsere Auftragsbestätigung als Bestätigung Ihrerseits.

2.3 Nachträgliche Auftragsänderungen müssen sofort geklärt und nachgereicht werden. Diese Änderungen werden anschließend in unserer Prüfvereinbarung verankert und müssen vom Kunden, Auftraggeber und Ansprechpartner vor Ort durch Unterschrift bestätigt werden.

 

  1. Zahlung

3.1 Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Umsatzsteuer) ist 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten, sofern keine andere Vereinbarung vorliegt. Bei längerfristigen Aufträgen wird in vereinbarten Abständen eine Zwischenrechnung erstellt.

3.2 Skonti oder ähnliche Abzüge sind ohne vorherige Absprache nicht zulässig.

3.3 Unser Zeitaufwand bei Ihnen im Werk oder bei uns im Prüfraum gilt ab Betreten des Betriebes bzw. Prüfraumes ohne Abzug von Pausen.

3.4 Gegenüber unseren Ansprüchen können Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsansprüche nicht geltend gemacht werden.

 

  1. Zahlungsverzug

4.1 Mit Überschreitung des Zahlungszieles tritt Verzug ein, ohne dass es unsererseits noch einer Mahnung bedarf.

 

  1. Lieferung

5.1 Den Auftrag des Kunden erledigen wir mit der gebotenen Sorgfalt auf preiswertestem und rationellstem Wege. Haftung

übernehmen wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (max. in Höhe des Auftragswertes an uns).

5.2 Geraten wir mit unseren Leistungen aus unvorhersehbaren Gründen oder höherer Gewalt in Verzug, so ist zunächst ein neuer Termin zu vereinbaren.  § 361 BGB bleibt davon unberührt. Schadensersatzansprüche können nur bis zur Höhe des Auftragswertes geltend gemacht werden.

5.3 Betriebsstörungen – sowohl im eigenen Betrieb wie auch bei dem eines Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben davon unberührt.

 

  1. Beanstandungen

6.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit vereinbarter und geleisteter Stunden lt. der von uns bereitgestellten Stundennachweise sofort zu prüfen.

6.2 Eventuelle Beanstandungen sind mit uns unverzüglich unter Angabe des Beanstandungsgrundes abzustimmen.

6.3 Vom Auftraggeber eventuell festgestellte Mängel werden von uns umgehend zum vereinbarten Termin geprüft. Beide Seiten verpflichten sich, eine praktikable und wirtschaftliche Lösung zu finden.

6.4 Gibt uns der Auftraggeber keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, und stellt er, insbesondere nach angemessener Zeit, die beanstandeten Mängel nicht zur Verfügung, mindert dies die Mängelansprüche oder diese entfallen ganz..

6.5 Bei den Qualitätsarbeiten, Lohn und Sortierarbeiten können wir nur mit dem Wert der Nacharbeit durch unser Personal haften

Eine mögliche nochmalige Nacharbeit obliegt zuerst bei uns!

Keine weiter Haftung unserseits möglich.

 

7.Bereitstellung vom Kunden – Verwahrung –  Versicherung

7.1 Für die Ware, die von uns abgeholt wird, besteht eine Transportversicherung in Höhe von EUR 10.000,–. Darüber hinausgehende Ansprüche werden nicht anerkannt.

7.2 Rohrstoffe, Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur gegen besondere Vergütung auf Gefahr des Auftragsgebers transportiert und verwahrt.

7.3 Sollen die in Verwahrung genommenen Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu erbringen.

 

  1. Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

 

  1. Erfüllungsort, Gerichtstand, Wirksamkeit

9.1 Erfüllungsort und Gerichtstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers.

9.2 Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

 

 

Gundelfingen, den 01. Januar 2024